Neues Gesetz nimmt Arbeitgeber in die Pflicht – Vorsicht bei Arbeitsverträgen
Transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen – das sind die Ziele des neu reformierten Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 in nationales Recht. Kaum verabschiedet, tritt die Gesetzesänderung auch schon am 01.08.2022 in Kraft und führt zu weitreichenden Änderungen, die Sie als Arbeitgeber bei der Ausgestaltung von Arbeitsverträgen beachten müssen und die zu mehr Verwaltungsaufwand im Personalbüro führen. Denn die deutsche Umsetzung geht deutlich über die europäischen Vorgaben hinaus. Es ist also Vorsicht bei Arbeitsverträgen geboten.
Besonders gravierend ist, dass zukünftig Verstöße gegen das Nachweisgesetz als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 2.000 € pro Verstoß geahndet werden können. Über den dringenden Handlungsbedarf bei der Ausformulierung neuer Arbeitsverträge, der plötzlich für Sie besteht, informieren wir Sie in einem Informationsschreiben.
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