Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer), die von anderen in Rechnung gestellt wird, kann der Unternehmer als Vorsteuer von seiner eigenen Steuerschuld abziehen. Voraussetzung: es muss eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegen. Für die sog. Kleinbetragsrechnungen wurde rückwirkend zum 31.12.2017 die Betragsgrenze auf 250 € heraufgesetzt.
Sehen Sie im Videobeitrag, wie eine Rechnung auszusehen hat, um den Vorsteuerabzug zu sichern.
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