Die neue Kassennachschau –
Das sind Ihre Rechte und Pflichten
Das Thema Kassenführung bleibt spannend: wurden bereits Anfang 2017 die Anforderungen an Kassensysteme verschärft, rüstet nun die Finanzverwaltung weiter auf.
Für aktuelle Kassensysteme gilt jetzt schon: Insbesondere die Aufzeichnung jedes einzelnen Geschäftsvorfalls und die Speicherung in einer nachträglich unveränderlichen und für das Finanzamt lesbaren Form müssen spätestens seit Anfang dieses Jahres gewährleistet sein. Aber auch bei Kassen ohne Elektronik muss in der Regel jeder Vorfall aufgezeichnet werden.
Ab dem 01.01.2018 darf dann das Finanzamt das Instrument der spontanen Kassennachschau nutzen. Kurzfristige, unangekündigte Kontrollen in Ihren Geschäftsräumen sind dann möglich. Dies bedeutet eine weitere Verschärfung der Kontrolle über die Ordnungsmäßigkeit Ihrer Aufzeichnungen und Buchungen! Dies gilt übrigens nicht nur für Betriebe mit elektronischen Kassen, auch die offene Ladenkasse kann nun jederzeit und unangekündigt geprüft werden!
Gut, wenn Sie darauf vorbereitet sind und wissen, welche Unterlagen oder Daten der Prüfer von Ihnen verlangen darf und wo die Grenzen sind.
Sehen Sie eine Einführung zum Thema in unserem Erklärvideo „Die neue Kassennachschau – das sind Ihre Rechte und Pflichten“.
An gleicher Stelle finden Sie auch weitere Erklärvideos zu diversen Themen.
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